Chatzi-Immobilien
Chatzi-Immobilien

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Zustandekommen Maklervertrag

Der Maklervertrag mit dem Makler kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit auf Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.

 

Eigentümerangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Informationen vom Verkäufer bzw. von einem Dritten stammen, von dem Makler weder auf Ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit und ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keine Haftung.

 

Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.

 

 Weitergabe Verbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der Chatzi Immobilien (nachfolgend Makler genannt) sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte oder ortsübliche Provision zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

Informationspflicht und Vollmachterteilung

Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rück zu fragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

Angaben

Unseren Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Sie sind unverbindlich, insbesondere bleiben Zwischenverkauf bzw. –Vermietung vorbehalten, unsere Angaben sind vom Empfänger stets vertraulich zu behandeln.

 

Vorkenntnis

Ist dem Empfänger das vom Makler nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist dem Makler dies schriftlich unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde dem Makler im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die dem Makler hierdurch entstanden sind, dass der Kunde dem Makler nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

 

Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keine Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit erleidet.

 

Provisionssätze

 

Bei Kaufverträgen:
 

Maklerprovision bei Verkauf, zu zahlen vom Käufer und Verkäufer.

 

3,57 % inkl. MwSt. des vertraglich vereinbarten Kaufpreises für bebaute und unbebaute Grundstücke.

 

 

Bei Vermietung:

Maklerprovision bei Vermietung , zu zahlen vom Auftraggeber:

Das 2,38-fache der vertraglich vereinbarten  Monatsnettokaltmiete inkl. MwSt.

Alle vorstehend aufgeführten Provisionssätze verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zurzeit 19 %.

 

Provisionsfälligkeit

Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit dem Maklerseits unterbreitetem Angebot steht. Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind vom Kunden mitzuteilen.

 

Aufwendungsersatz

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z. B. Exposé kosten, Inseraten, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt und soweit der Aufwendungsersatzanspruch vereinbart worden ist.

 

Gerichtsstand

Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

 

 

 

 

Chatzi-Immobilien

97318 Kitzingen

Hier finden Sie uns

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

0152 53370929 0152 53370929

09321-3948504

chatzi.immobilien@web.de

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Unsere Öffnungszeiten

Montag - Freitag09:00 - 18:00
Samstag09:00 - 14:00

und nach Vereinbarung!

Wünsche realisieren

mit maßgeschneiderter Immobilienfinanzierung

Druckversion | Sitemap
© 2023/24 Chatzi-Immobilien

Anrufen

E-Mail